Justizfachwirt/-in (m/w/d)
Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake (Unterweser), Cloppenburg, Delmenhorst, Emden, Jever, Leer, Lingen (Ems), Meppen, Nordhorn, Norden, Oldenburg (Oldb), Osnabrück, Papenburg, Nordenham, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Wittmund)
Wann: 1. September 2025
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Oldenburg
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungsgruppe: A 6
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2025
Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sind zum 1. September 2025 Ausbildungsplätze zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (w/m/d) zu besetzen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Um zur Justizfachwirtausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
- einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie aller bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
- ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
Sofern Sie einen Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen.
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Ausbildung@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
– Die Präsidentin –
Postfach 92 21
26140 Oldenburg
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
- Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
- Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und / oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert.
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen:
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102) und Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)