Rechtspfleger/-in (m/w/d)
Wo: Bückeburg, Burgwedel, Celle, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Neustadt (am Rübenberge), Peine, Soltau, Stade, Syke, Uelzen, Verden (Aller), Walsrode, Winsen (Luhe)
Wann: Zum 1. Oktober 2026
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2026
Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle sind zum 1. Oktober eines jeden Jahres duale Studienplätze zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger (m/w/d) zu besetzen.
Aufgaben
Rechtspfleger/-innen sind als Beamte/-innen des ersten 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Den Dipl.-Rechtspfleger/-innen sind im Laufe der Zeit viele vormals richterliche Aufgaben übertragen worden. Rechtspfleger/-innen sind bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.
Rechtspfleger/-innen sind vorrangig in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden Rechtspflege, tätig. Hierzu gehört bei Amtsgerichten u. a. die Bearbeitung von Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen sowie Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen.
In der streitigen Gerichtsbarkeit gehören auch die Tätigkeiten auf der Rechtsantragstelle zum Arbeitsgebiet. Von großer Bedeutung ist ferner die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung; hier werden Forderungspfändungen vorgenommen, Grundstücke versteigert sowie Insolvenzverfahren begleitet.
Bei den Staatsanwaltschaften obliegen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in großem Umfang die Aufgaben der Strafvollstreckung, was u. a. die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen oder den Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen umfasst.
Zulassungsvoraussetzungen
- die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- das 40. Lebensjahr oder im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet
- deutsche Staatsangehörigkeit
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in der Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Oberlandesgericht Celle
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
Hinweis: Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbermoduls wird daher über einen anderen Browser empfohlen.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.
Sofern Sie sich per Post oder Email bewerben, sollte Ihre Bewerbung folgende Unterlagen enthalten:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie/Scan des letzten Schulzeugnisses
- ggfs. Kopien/Scans der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
- Formblatt Mehrfachbewerbungen
- das unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Wortschatz und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartnerinnen:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Alm (Telefon: 05141 206-346).